Im Bereich des sog. Individualarbeitsrechts vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Wir erstellen Forderungsschreiben, Klagen und Stellungnahmen, verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, dessen Anwalt und auch vor Gericht.
Die Kosten richten sich in der Regel nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Diese wiederum orientiert sich am sog. Streitwert, also der Wertigkeit der Angelegenheit. Basierend auf diesem Streitwert gibt es dann verschiedene Vergütungsbestände, die Vergütung des Anwalts bestimmt sich also nicht nach zeitlichem Aufwand, sondern nach diesen relativ schematischen Tatbeständen.
Im außergerichtlichen Bereich bieten wir daher auch an, auf Basis einer zeitabhängigen Honorarvereinbarung tätig zu sein.
Sollten Sie eine Rechtschutzversicherung haben, so rechnen wir auch gerne über diese ab. Beachten Sie jedoch die Vericherungsbedingungen. In der Regel verweigern Rechtsschutzversicherungen die Kostentragung, wenn es sich um eine prophylaktische Beratung handelt, wenn also kein Rechtsverstoß abzuwehren ist.
Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beraten und vertreten wir auch Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie in ihrer Person betroffen sind und nicht als Arbeitgeber. Eine Arbeitgebervertretung lehnen wir grundsätzlich ab.
Für Betriebs- und Personalräte stehen wir als Berater, Sachverständige, Referenten und Prozessvertreter zur Verfügung.
Neben den bereits erwähnten Inhouse-Schulungen stehen wir auch für verschiedene gewerkschaftliche und gewerkschaftsnahe Bildungsträger als Referentinnen und Referenten zur Verfügung.