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Geschichte

Interessenvertretung mit Erfahrung

1992 gründete RA Krikor R. Seebacher eine Kanzlei zur Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. Zuvor war er lange Zeit selbst Betriebsratsmitglied und ehrenamtlicher Gewerkschaftsfunktionär. Aus eigener Betroffenheit wusste er, dass Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter qualifizierte Unterstützung und Hilfe benötigen, um sich gegen Willkür und Ungerechtigkeiten zur Wehr zu setzen.

Die Kanzlei entwickelte sich schnell von der „Einmann-Kanzlei“ weiter. 1997 kam RA Michael Fleischmann und 1998 RA Andreas Müller hinzu. Die Kanzlei entwickelte sich in den Folgejahren zu einer der wichtigsten Kanzleien für Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite.

Seit Oktober 2002 firmiert die Kanzlei unter dem Namen seebacher.fleischmann.müller – kanzlei für arbeitsrecht, unterstützt von den Salary Partnerinnen Barbara Renkl und Tanja Himmelsdorfer, weiteren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie ihrem Sekretariatsteam zunächst in der in der Sendlinger Straße, seit dem Dezember 2014 in der Seidlstraße (Nähe Stiglmaierplatz).

Weltanschaulich ungebunden, aber keineswegs neutral ist es unser Kanzleiprinzip, im Arbeitsrecht stets auf einer Seite aufzutreten – und das ist nie die Seite des Arbeitgebers.

Wir stehen für ein aktives Bemühen um die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und weichen dabei Konflikten nicht aus. Das bringt uns nicht nur Freunde, aber wir wollen auch gar nicht die ganze Welt zum Freund haben. Uns genügt, wenn unsere Mandantinnen und Mandanten mit uns zufrieden sind.

Andere über uns

Unsere Kanzlei findet seit Jahren Beachtung bei den Marktbeobachtern. Das Jahrbuch „Kanzleien in Deutschland“ aus dem Nomos Verlag erwähnte uns laufend und bezeichnete uns in der Ausgabe 2013 als eine der „präsenteren Sozietäten im Arbeitsrecht“. Solange Chambers & Partner Internationale Arbeitnehmervertretungen „Employment Applicant“ listete, fanden wir lobende Erwähnung.

Seit der Gründung unserer Kanzlei werden wir im Juve Handbuch unter den besonders spezialisierten Kanzleien für die Vertretung von Arbeitnehmerinteressen erwähnt, im Gründungsjahr 2003 bereits mit Hinweis auf unsere „starke Marktpräsenz“; ununterbrochen bis heute werden wir in diesem Handbuch unter den „besonders empfohlenen Kanzleien für die Beratung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeitnehmern“ geführt. Im Jahr 2005 bereits waren wir als eine von fünf Kanzleien nominiert für den Preis der „Kanzlei des Jahres für Arbeitsrecht“. Darauf sind wir sehr stolz. Die Empfehlungsliste des Stern führt sfm-arbeitsrecht in 2020 und 2021 als „besonders empfohlen“.

Auch einzelne Rechtsanwälte unserer Kanzlei werden überregional wahrgenommen. Rechtsanwalt Seebacher wird seit Jahren in der Anwaltsliste des Focus als „Topanwalt“ unter den „Profis für das Recht im Job“ geführt, seit 2021 ist auch Rechtsanwalt Fleischmann dort zu finden. Rechtsanwalt Seebacher wird auch seit mehreren Jahren vom Handelsblatt in Zusammenarbeit mit dem Fachverlag „Best Lawyers“ zu den besten Anwälten Deutschlands gezählt. Durch die überregionale Arbeit sind auch die weiteren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Fachkreisen zum Begriff geworden.

Natürlich freuen wir uns über so viel Anerkennung. Wirklich wichtig ist uns aber, dass wir unsere Mandanten überzeugen. Aber das scheint zu gelingen, wie die jahrelangen Mandatsbeziehungen zu zahlreichen Gremien zeigen. Darauf kommt es uns wirklich an.