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Betriebsräte

Betriebsräte

In betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten wir Betriebsräte Gesamtbetriebsräte und Konzernbetriebsräte. Wir sind hier beratend, als juristische Sachverständige, bei betrieblichen Verhandlungen, in Einigungsstellen aber auch vor den Arbeitsgerichten bis hin zum Bundesarbeitsgericht tätig.

Das beginnt bei Fragen der Geschäftsführung des Betriebsrats, geht über die Vertretung bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG hin zu der Ahndung mit bestimmungswidrigen Verhaltens oder auch der Gestaltung von Mitbestimmungstatbeständen, insbesondere im Bereich des § 87 BetrVG. Wir entwickeln gemeinsam mit den Betriebsräten Betriebsvereinbarungsentwürfe zur allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragestellungen, wie Arbeitszeitregelungen, Prämiensystemen, dem Einsatz technischer Einrichtungen, Fragen des Ordnung simple Betrieb etc.. Aber auch bei Umstrukturierungen, Betriebsänderungen Massenentlassungen in wir an der Seite der Betriebsräte sei es im Gerichtssaal, als juristischer Sachverständiger oder aber als Beisitzer in Einigungsstellen.

Unsere Kanzlei war unter anderem beteiligt an den Verfahren BAG vom 14.04.2015 – 1 ABR 58/13: (Unterlagen bei § 99 BetrVG), BAG vom 25.04.2017 – 1 ABR 46/15 (Belastungsstatistik), BAG vom 02.08.2017 – 7 ABR 42/15 (Wahlanfechtung)