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Arbeitnehmer

Literatur Arbeitnehmerrechte

Arbeitnehmer

Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und vergleichbaren Personen

Im Bereich des sog. Individualarbeitsrechts vertreten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich. Neben der Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern beraten und vertreten wir auch Geschäftsführer und Vorstände, wenn sie in ihrer Person betroffen sind und nicht als Arbeitgeber. Eine Arbeitgebervertretung lehnen wir grundsätzlich ab.

Das betrifft sämtliche Bereiche des Arbeitsrechts wie die Bewertung oder Erstellung von Arbeitsverträgen, Vorgehen bei Abmahnungen oder Versetzungen, das Wechseln in Teilzeit oder die Erhöhung der Arbeitszeit, die Durchsetzung von Ansprüchen im Mutterschutz und in Elternzeit, ausstehende Lohn und Gehaltsforderungen wie natürlich auch die Vertretung bei Kündigungen.
Wir beraten, erstellen Forderungsschreiben, Klagen und Stellungnahmen. Unsere Anwältinnen und Anwälte vertreten sie bei Klage nicht nur am Arbeitsgericht, sondern auch am Landesarbeitsgericht, Bundesarbeitsgericht oder auch europäischen Gerichtshof.

Welcher Weg der Richtige ist, muss im Einzelfall geklärt werden, da es um die Interessen der Betroffenen geht, sodass wir hier nicht nur juristische Expertise mit in die Waagschale zu werfen haben, sondern stets auch die Frage, was für unsere Mandanten richtig und zumutbar ist.

Daher lösen wir zahlreiche Fälle außergerichtlich, gehen, sofern dies erforderlich ist, aber auch durch die Instanzen.

Unsere Kanzlei war unter anderem beteiligt an den Verfahren BAG vom 13.02.2001 – 6 AZR 712/00 (Höhe Ortszuschlag), BAG vom 06.08.2001 – 1 AZR 247/01 (Sozialplananspruch), BAG vom 20.07.2004 – 3 AZR 425/03 (Betriebliche Altersversorgung), BAG vom 01.12.2004 – 4 AZR 69/04 (Mehrarbeitsvergütung), BAG vom 23.02.2011 – 4 AZR 439/09 (Anspruch auf Tariffortgeltung nach Betriebsübergang), BAG vom 31.01.2008 – 8 AZR 5/07 (Betriebsübergang und Kündigung), BAG 4 AZR 339, 440, 441 und 536/09 (Sieg durch Rücknahme Arbeitgeber kurz vor Termin am 23.02.2011), BAG vom 15.05.2012 – 3 AZR 508 und 511/11 (beamtenähnliche Altersversorgung), BAG vom 18.03.2014 – 1 AZR 807/12 (Aufhebungsvertrag und Altersversorgung), EuGH vom 28.03.2011 – C-152/11 (Odar)…