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Schwerbehindertenvertretungen

Literatursammlung Sozialgesetzbücher Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretungen

Die Normen zur Beteiligung und zu Mitbestimmungsrechten der Schwerbehindertenvertretungen sind zwar im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geregelt, gleichwohl regeln sie wie das BetrVG und Personalvertretungsgesetze die kollektive Interessenwahrnehmung und sind kein klassisches Sozialrecht. Das sieht man auch daran, dass bei Streitigkeiten hierüber das Arbeitsgericht zuständig ist. Wir vertreten hier Schwerbehindertenvertretungen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Arbeitgebern, gelegentlich aber auch bei Streit mit den sonstigen Mitarbeitervertretungsgremien.

Hier sind gerichtliche Auseinandersetzungen eher selten. Meist besteht unsere Aufgabe darin, rechtliche Auskünfte zu erteilen oder Gutachten anzufertigen.

Unsere Kanzlei war unter anderem beteiligt an den Verfahren ArbG München 31 BV 421/10 (Abwehr Wahlanfechtung), LAG München 5 TaBV 36/08 (Kompetenzabgrenzung SchwBV zu PR); LAG München 3 TaBV 70/14 (Durchsetzung von Beteiligungsrechten).