Rechtsanwalt, Fachautor und Referent für Arbeitsrecht seit 1998. Seit 2002 Partner bei seebacher.fleischmann.müller – kanzlei für arbeitsrecht.
Rechtsanwalt Müller berät Konzern-, Gesamt- und Betriebsräte überregional aus den verschiedensten Branchen sowie Schwerbehindertenvertretungen und Wahlvorstände in allen Fragen des Arbeitsrechts. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die Sachverständigentätigkeit auf Seiten der Konzern-, Gesamt- und Betriebsräte im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verhandlung von Interessenausgleich und Sozialplan sowie sonstigen Betriebsvereinbarungen, insbesondere zu Kurzarbeit, Arbeitszeitmodellen, technischen Überwachungseinrichtungen und Fragen der betrieblichen Entlohnung. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist die Vertretung der Gremien in Einigungsstellenverfahren und arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren. Sein besonderes Interesse gilt darüber hinaus dem Tarifvertragsrecht.
Rechtsanwalt Müller ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di, der KAB und der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (vdj).
Veröffentlichungen:
Titel | Fundstelle | |
Arbeits- und Sozialstrafrecht, Kapitel Jugendarbeitsschutzgesetz – JArbSchG | Parigger / Helm / Stevens-Bartol (Hrsg.), Arbeits- und Sozialstrafrecht, NomosKommentar, 2021 | |
Unterlassungsanspruch des Wahlvorstands bei Beeinflussung der Betriebsratswahl | AiB 2003, 554f. | |
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern | AiB 1999, 604ff | |
Die Änderungskündigung | Bund-Verlag 2001, Reihe: Recht aktuell | |
Kostentragungspflicht des Arbeitgebers: Kosten der anwaltlichen Vertretung eines Betriebsrats in einem Verfahren nach § 3 Abs. 2 BetrVG | AiB 2000, 687 f. | |
Bildung eines Gesamtbetriebsrats in Unternehmen mit nur einem Betriebsrat | AiB 2001, 449ff |