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Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Literatursammlung Jugendauszubildendenvertretung Arbeitsschutzgesetz

Jugend- und Auszubildendenvertretungen

Wir beraten und vertreten auch Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Hier besteht allerdings eine Besonderheit: Nach der Konzeption des Betriebsverfassungsgesetzes und nach ständiger Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts ist die Jugend- und Auszubildendenvertretung kein eigenständiger Repräsentant der jugendlichen Arbeitnehmer und kein selbständiges Mitwirkungsorgan der Betriebsverfassung. Grundsätzlich kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung daher nicht selbständig einen Rechtsanwalts beauftragen, sondern muss sich hierzu i. d. R. an den Betriebsrat wenden, damit dieser einen entsprechenden Beschluss fassen kann.

Unsere Kanzlei war unter anderem beteiligt an den Verfahren OVG Lüneburg 17 LP 14/07 und 17 LP 4/06 (Übernahme JAV) VG München M 14 P 11.3367 (Übernahme JAV), OVG Münster 20 A 2063/16.PVB (Übernahme JAV).